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Neue Wohnvorschriften in Spanien

Am 27. April 2023 befasste sich das spanische Parlament mit der strategischen Frage der Wohnungsgesetzgebung. Zur Bewältigung der Immobilienkrise in Spanien wurden eine Reihe wichtiger Änderungen verabschiedet. Das neue Wohnungsgesetz soll Probleme in vielen Bereichen angehen, von jährlichen Mieterhöhungen in Spanien bis hin zu Räumungsverfahren.

Was ändert sich für Immobilieneigentümer in Spanien nach der Einführung dieses Gesetzes?

Immobilieneigentümer können ihre Häuser für Kurz- oder Langzeitmieten gemäß den in der spanischen Wohnungsgesetzgebung festgelegten Kriterien vermieten. Die gesetzlichen Anforderungen an spanische Immobilieneigentümer, die ihre Häuser vermieten, haben sich geändert, um die Rechte von Mieter und Vermieter gleichermaßen zu schützen.

Das Parlament diskutierte mögliche Lösungen, um explosionsartige Mietpreissteigerungen insbesondere in sogenannten „Stresszonen“ zu verhindern. Das neue Immobiliengesetz in Spanien wird voraussichtlich in den kommenden Wochen in Kraft treten.

Die neue spanische Wohnungsgesetzgebung, Ley de Vivienda, soll potenzielle Probleme zwischen Mietern und Vermietern beseitigen und gleichzeitig die Rechte beider Parteien schützen. Das Hauptziel der vorgenommenen Änderungen besteht darin, einen nachhaltigen, offenen Markt für alle zu gewährleisten, die in Spanien komfortabel leben möchten. Die vom Parlament verabschiedeten Beschlüsse decken ein breites Themenspektrum ab, von Mieterhöhungen bis hin zu Immobilienprovisionen.

Begrenzung der jährlichen Mietsteigerungsrate

Früher wurden die Mietpreise entsprechend der jährlichen Inflation festgesetzt. Dies erhöhte jedoch die Wahrscheinlichkeit einer Immobilienkrise in Spanien, da sich die Kluft zwischen Haushaltseinkommen, Konsumausgaben und Mieten vergrößerte.

Neue Änderungen der spanischen Immobiliengesetzgebung umfassen auch Mietpreiskontrollen in Spanien. Um die Lebenshaltungskosten zu senken und Mieter zu entlasten, sieht das neue Gesetz eine Obergrenze für Mieterhöhungen von 2 % im Jahr 2023 und 3 % im Jahr 2024 vor.

Vermittlungsgebühren müssen nicht mehr von Mietern bezahlt werden

Alle Immobilienvermittlungsgebühren müssen vom Vermieter bezahlt werden. Nach der neuen Regelung müssen Mieter keinen Teil dieser Gebühren mehr zahlen.

Für „belastete Bereiche“ wurden Preisgrenzen festgelegt.

"Spannungszonen" (Zona Tensionada) sind Wohngebiete mit hohen Mietpreisen, die Mieter aufgrund ihrer hohen Kosten zum Abzug zwingen. Dies sind Provinzen, Bezirke oder Stadtteile, in denen die Mieten 30 % des durchschnittlichen monatlichen Familieneinkommens übersteigen.

Eigentümer, die ihre Häuser bereits vermietet haben, können die Miete bis zur zulässigen jährlichen Erhöhung erhöhen, jedoch nicht mehr. Wenn die Wohnung noch nicht vermietet ist, müssen die Mietpreise gemäß dem neuen INE-Index festgelegt werden.

Das Räumungsverfahren wurde verbessert

Der Prozess der Räumung von Mietern wird nun als systematischer Prozess ablaufen. Von nun an können Mieter nur noch zu vorher festgelegten Zeiten und aus vorher festgelegten Gründen geräumt werden. Nach den neuen Regeln wird den Mietern ausreichend Zeit gegeben, vor dem Räumungstermin eine alternative Unterkunft zu finden. Jeder Räumungsversuch ohne vorherige Benachrichtigung des Mieters ist untersagt.

Neuer Kontrollmechanismus für leere Eigenschaften

Wenn ein Immobilieneigentümer eine Immobilie zwei Jahre lang nicht bewohnt oder vermietet, muss er mit einer bestimmten Geldstrafe für den langfristigen Leerstand rechnen. Wenn die Immobilie ohne triftigen Grund länger als zwei Jahre unbewohnt bleibt, wird der Immobilieneigentümer mit der IBI-Steuer in Höhe von 50 % bis 100 % bestraft.

Wenn ein Eigentümer mehrere leerstehende Immobilien in derselben Gemeinde hat, kann ihm eine Strafe von bis zu 150 % auferlegt werden. Es wird erwartet, dass diese Regelung zum Leerstand von Wohnungen zu einem Anstieg der Zahl neuer Immobilien auf dem spanischen Immobilienmarkt beitragen wird.

Die Definition von Großbesitzern wurde geändert

Eigentümer, die mindestens 5 oder mehr Immobilien in einer „belasteten Gegend“ besitzen gelten heute als Großbesitzer. Für sie gelten besondere Maßnahmen.

Diese Änderungen traten etwa im Juni 2023 in Kraft und werden zu erheblichen Reformen im spanischen Wohnungssektor führen.

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