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Beantragung eines goldenen Visums in Spanien

Vor einigen Jahren trat Spanien dem Golden Visa-Programm bei. Der Kern des Programms besteht darin, dass es Ihnen ermöglicht, eine Aufenthaltserlaubnis in den EU-Ländern durch Investitionen im Land zu erhalten.

Bedingungen für das Goldene Visum:

  • Es ist notwendig, ein oder mehrere Immobilienobjekte in Höhe von mindestens 500.000 Euro zu erwerben;
  • Investieren Sie in Staatsanleihen ab 2.000.000 Euro;
  • Leiten Sie einen Beitrag von 1.000.000 Euro.

Es ist notwendig, zusätzliche Bedingungen für die Erlangung eines Visums zu berücksichtigen:

  1. Alter mindestens 18 Jahre.
  2. Aufenthalt in Spanien ausschließlich aus rechtlichen Gründen (hierbei spielt der Zweck keine Rolle, ob es sich um eine Touristenreise oder eine Geschäftsreise handelt).
  3. Krankenversicherung
  4. Verfügung über den Betrag, der ausreicht, um in Spanien zu leben (seine Höhe ist nicht angegeben).

Wenn ein Einwohner Visaverstöße hat, wird es sehr schwierig sein, ein Goldenes Visum zu bekommen.

Seit 2015 gibt es Änderungen bei den Bedingungen für die Erteilung eines Visums. Antragsberechtigt sind nun die volljährigen Kinder des Hauptantragstellers. Auch die von ihm unterstützten Eltern des Hauptantragstellers erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.

Goldenes Visum in Spanien

Das Verfahren für das Goldene Visum ist wie folgt:

  1. Sammlung von Dokumenten.
  2. Wenn sich der Antragsteller derzeit nicht in Spanien aufhält, beantragen Sie zunächst ein Investitionsvisum.
  3. Einreichung der Dokumente beim spanischen Generalkonsulat in Moskau.

Wenn sich der Antragsteller zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen in Spanien aufhält, ist es besser, sich an die Spezialisten von Alicante Real Estate zu wenden. Sie helfen Ihnen nicht nur bei der Beschaffung der erforderlichen Dokumente, sondern begleiten Sie auch während des gesamten Verfahrens zur Erlangung eines Visums.

Sie müssen die folgenden Nuancen berücksichtigen:

  • Das Goldene Visum berechtigt Sie nicht, in Spanien oder in einem anderen EU-Land zu arbeiten. Hierfür ist ein Arbeitsvisum erforderlich;
  • Der Wohnsitz, auf dessen Grundlage das Visum erworben werden soll, darf nicht mit einer Hypothek erworben werden. Es soll ein Haus mit eigenen Mitteln kaufen.

Das Verfahren zur Erlangung eines Visums sollte den Anwälten von Alicante Real Estate anvertraut werden, damit der Prozess schnell und bequem abläuft.

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